Ihr Gutachter in Wiesbaden und im Rhein-Main Gebiet

Diese Leistungen bieten wir Ihnen​

Als unabhängiges Team von Kfz Gutachtern in Wiesbaden bieten wir professionelle
Autogutachten, Unfallgutachten und Fahrzeuggutachten für Pkw, Lkw, Busse und Motorräder an.

Unser Service umfasst Beweissicherung nach Unfällen, detaillierte

Kostenvoranschläge sowie die Ermittlung von Reparatur- und
Wiederbeschaffungskosten. Ob zur Schadenregulierung, Wertermittlung oder für den
Verkauf – wir erstellen präzise und gerichtsverwertbare Gutachten. Speziell für
Oldtimer und Youngtimer bieten wir fundierte Bewertungen, um den Marktwert und
Zustand Ihres Klassikers optimal zu bestimmen. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise
für eine reibungslose Schadensabwicklung und Fahrzeugbewertung

Ihr Kfz Gutachten für alle Fahrzeugtypen

Kfz Gutachten Motorrad

Wir bestimmen präzise und fachmännisch den genauen Wert Ihres Motorrads, unvoreingenommen und mit Expertenwissen. Unser Motorrad Kfz Gutachten umfasst die Bewertung des derzeitigen Marktwerts, die Begutachtung von Optik und Technik, sowie die Berücksichtigung von Kosten für Umbauten und Restaurierungen.

PKW Gutachten

Wir bewerten die Schäden an ihrem PKW präzise, indem wir die Reparaturkosten, die Art der Reparatur, die Dauer der Reparatur, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und die merkantile Wertminderung feststellen. Zusätzlich ermitteln wir in unserem Kfz Gutachten für Ihr Auto den Ausgleich für Neu gegen Alt sowie den Nutzungsausfall pro Tag.

Kfz Gutachten Bus

Bei der Bewertung und Schadensfeststellung, im Rahmen unseres Kfz Gutachtens für Ihren Bus, legen wir großen Wert auf die Reparatur und Wiederherstellung mit Originalteilen, um eine hohe Qualität und Werterhaltung sicherzustellen. Dadurch können zukünftige Probleme vermieden und die Lebensdauer Ihres Fahrzeugs verlängert werden.

LKW Gutachten

Als Sachverständige für LKW und Sonderfahrzeuge nehmen wir die Begutachtung Ihres Fahrzeugschadens sehr genau vor. Innerhalb unseres LKW Gutachtens bewerten wir den Schaden, bestimmen das gesamte Schadensausmaß und unterstützen Sie zudem bei der Abwicklung mit den Versicherungen.

Ihre Vorteile von unserem Kfz Gutachten in Wiesbaden

  • Erfahrene Kfz-Lackierermeister: Mit fundierter Expertise in den neuesten
    Lackiertechniken und Materialien sorgen wir für ein makelloses Ergebnis, das
    begeistert.
  •  Kontinuierliche Weiterbildung: Die Automobilindustrie entwickelt sich rasant.
    Um stets auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben, bilden wir uns
    kontinuierlich weiter.
  • Präzision und Zuverlässigkeit: Unsere Arbeitsweise ist geprägt von Genauigkeit,
    Schnelligkeit und einer hohen Qualitätsorientierung.
  • Kommunikation: Wir legen großen Wert auf transparente und verständliche
    Kommunikation sowohl mit unseren Kunden als auch Geschäftspartnern.
  • Vielseitige Erfahrung: Durch unsere langjährige Tätigkeit haben wir vielfältige
    Erfahrungen mit Kunden aus verschiedenen Bereichen gesammelt, darunter
    Privatpersonen, Werkstätten, Versicherungsmakler und Rechtsanwälte. 

Kfz Gutachten in 3 Schritten

Anfrage stellen und 24 Stunden nach Begutachtung Ihres Fahrzeugs das Kfz Gutachten in:
Wiesbaden, Mainz & Frankfurt erhalten -so einfach geht es :

Als Ihr unabhängiges Team von KFZ-Gutachtern in Hamburg stehen wir Ihnen mit umfassender Expertise bei Autogutachten, Unfallgutachten und Fahrzeuggutachten jeglicher Art zur Seite. Wir bieten fachkundige Beratung zu allen Fahrzeugfragen – speziell bei Verkehrsunfällen betreffend Pkw, Lkw, Busse und Motorräder. Lassen Sie sich von uns informieren, wie Sie ohne Stress und sicher Ihre Ansprüche auf Entschädigung geltend machen können.

Falls Sie unsicher sind, wer die Schuld bei einem Verkehrsunfall trägt, aber sicherstellen möchten, dass der entstandene Schaden fachgerecht dokumentiert wird, bieten wir Ihnen unseren Beweissicherungsservice an. Auf Ihren Wunsch hin besuchen wir Sie, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug detailliert mittels Fotografien und Notizen zu erfassen. Dies ermöglicht es uns, auch Wochen nach dem Vorfall ein präzises Gutachten zu erstellen. Unser Service umfasst die Ermittlung der Reparaturkosten, des Wiederbeschaffungswerts oder Restwerts, der Wertminderung oder ob ein Totalschaden vorliegt.

Wir bieten Ihnen die Erstellung eines detaillierten Kostenvoranschlags, der Ihnen umfassende Einsicht in die erwarteten Reparaturkosten gewährt. Für Schäden bis zu einer Höhe von 1.000 Euro ist in der Regel ein solcher Kostenvoranschlag ausreichend, um eine zufriedenstellende Klärung mit der gegnerischen Versicherung zu erreichen. Kleinere Schäden, sogenannte Bagatellschäden, werden von uns prompt bearbeitet und reguliert. Indem Sie uns mit der Anfertigung des Kostenvoranschlags betrauen, garantieren wir Ihnen eine präzise und umfassende Aufstellung der Reparaturkosten sowie eine Schätzung der Reparaturdauer.

Um nach einem Unfall bestens informiert zu sein, ist die Expertise eines Kfz-Gutachters unerlässlich. Wir erfassen alle Details Ihres Fahrzeugs und dokumentieren alle wertbeeinflussenden Faktoren transparent und nachvollziehbar. Dies gilt auch, wenn Sie ohne vorherigen Unfall den Wert Ihres Pkw oder Oldtimers bestimmen lassen möchten. Wir berechnen den Zeitwert zu einem bestimmten Stichtag, beispielsweise für das Finanzamt, Versicherungen oder Leasinggesellschaften. Insbesondere vor einem Verkauf empfiehlt es sich, den Wert Ihres Autos durch einen qualifizierten Gutachter feststellen zu lassen. Mit unserer professionellen Fahrzeugbewertung sichern Sie sich den Vorteil, Ihr Auto nicht unter seinem Wert zu veräußern.

Es ist essenziell, nach einem Unfall ein umfassendes Gutachten von Ihrem unabhängigen Kfz-Gutachter erstellen zu lassen. Dies dient nicht nur der rechtlichen Absicherung, sondern auch als Entscheidungsgrundlage für weitere Schritte wie eine mögliche Verschrottung oder die Reparatur Ihres Fahrzeugs. Ein Schadengutachten hält die durch den Unfall entstandenen Schäden am Fahrzeug fest und ist sowohl für Haftpflicht- als auch für Kaskoschäden relevant. Wir nehmen eine detaillierte Analyse vor und berücksichtigen dabei die spezifischen Bedingungen Ihrer Haftpflicht- und Kaskoversicherung, um ein gerichtsverwertbares Gutachten zu erstellen, das alle Schäden lückenlos dokumentiert.

„Oldtimer und Youngtimer sind nicht nur Zeitzeugen des Designs und technischen Fortschritts vergangener Epochen, sondern haben sich auch als wertvolle Investitionen etabliert. Daher ist es von größter Bedeutung, den genauen Wert Ihres Klassikers zu kennen. Wir spezialisieren uns auf die Bewertung klassischer Fahrzeuge, wobei wir den Marktwert, den optischen und technischen Zustand, die Originalität sowie durchgeführte Restaurationen sorgfältig in Betracht ziehen. Damit garantieren wir Ihnen eine fundierte Informationsbasis, die Sie beim Kauf oder Verkauf Ihres Fahrzeugs bestmöglich unterstützt.

HABEN SIE FRAGEN?

In unserem Informationsbereich erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen bezüglich der nächsten Schritte nach einem Unfall.

UNFALL - WAS TUN?

DAS VERHALTEN AM UNFALLORT

  1. Sicherstellen, dass die Unfallstelle sofort gesichert wird: Aktivieren Sie die Warnblinkanlage und platzieren Sie das Warndreieck in mindestens 100 Meter Entfernung zur Warnung des nachfolgenden Verkehrs. Ziehen Sie eine Warnweste an.
  2. Leisten Sie umgehend Erste Hilfe und alarmieren Sie bei Bedarf die Rettungsdienste: Wählen Sie 112 für Feuerwehr und Rettung oder 110 für die Polizei. Wenn es möglich ist, versuchen Sie, verletzte Personen vorsichtig aus dem Fahrzeug zu befreien.
  3. Informieren Sie die Polizei, falls dies notwendig erscheint. Versuchen Sie, Zeugen des Unfalls zu finden und deren Aussagen, Namen, Adressen und Telefonnummern festzuhalten.
  4.  Erfassen Sie die Daten der anderen Unfallbeteiligten: Namen des Fahrzeughalters, Adresse, Telefonnummer, Fahrzeugtyp, Kennzeichen, Versicherung und die Versicherungspolicennummer sowie Details zu den Fahrzeugschäden.
  5. alten Sie Einzelheiten zum Unfallhergang fest: Unfallort, Datum, genaue Uhrzeit und eine detaillierte Beschreibung des Unfallgeschehens, idealerweise ergänzt durch eine Skizze.
  6. Dokumentieren Sie die Unfallstelle fotografisch: Nehmen Sie detaillierte Aufnahmen vom Unfallort, Ihrem Fahrzeug und dem Fahrzeug des Unfallgegners auf.

  7. Vermeiden Sie jedes Schuldeingeständnis und verlassen Sie nicht den Unfallort: Ein Schuldanerkenntnis am Unfallort kann zu Problemen mit Ihrer Haftpflichtversicherung führen. Die rechtliche Bewertung sollte Ihrer Versicherung überlassen werden, die den Fall im Rahmen der Schadensregulierung prüfen wird.

NACH DER UNFALLAUFNAHME

  1. Informieren Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach dem Unfall. Ihre Versicherung kommt für die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners auf, falls eine teilweise Schuld Ihrerseits besteht. Zögern Sie nicht, da bei Nichteinhaltung dieser Frist die Versicherung zwar den Schaden des Gegners reguliert, aber einen Teil der Kosten von Ihnen zurückfordern kann.
  2. Melden Sie den Schaden ebenfalls binnen zwei Wochen bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, falls an Ihrem Fahrzeug Schäden entstanden sind, die durch den Unfallgegner verursacht wurden. Sollten Sie die Kontaktdaten der gegnerischen Versicherung nicht kennen, können Sie diese über den Zentralruf der Autoversicherer unter der Nummer 0180-25026 erfragen. Halten Sie hierfür Ihre Adresse, das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, den Namen des Halters sowie das Unfalldatum bereit.
  3. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, um den Schadensumfang und die Schadenshöhe festzustellen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung Ihrer Beweise und zur Wahrung Ihrer finanziellen Interessen. Nutzen Sie Ihre Rechte umfassend, denn es geht um Ihre finanzielle Entschädigung!

Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall:

Sie haben das Recht, einen unabhängigen Experten Ihrer Wahl für die Ermittlung und Dokumentation von Schadensdetails wie Umfang, Höhe, Wertverlust, Restwert, Wiederbeschaffungskosten und die geschätzte Reparaturzeit einzusetzen. Dieses Recht bleibt bestehen, auch wenn die Versicherung der Gegenseite eigenmächtig einen Gutachter beauftragt hat. Generell sind die Kosten für ein solches Gutachten von der Versicherung des Verursachers zu tragen.

Es steht Ihnen frei, Ihr Auto in einer Werkstatt Ihrer Wahl instand setzen zu lassen, der Sie vertrauen. Diese ausgesuchte Werkstatt sichert Ihnen eine technisch korrekte Reparatur zu, die die Verkehrstauglichkeit Ihres Fahrzeugs gewährleistet. Versicherungsgesellschaften besitzen nicht die Befugnis, Ihnen eine spezifische Werkstatt vorzugeben.

Sollte Ihr Auto aufgrund eines Unfalls nicht mehr benutzbar sein und Sie sind auf ein Fahrzeug angewiesen, steht Ihnen für den Zeitraum der Reparatur oder bis zur Anschaffung eines neuen Autos ein Anspruch auf ein vergleichbares Leihfahrzeug zu. Kontaktieren Sie hierfür eine Autovermietung in Ihrer Nähe. Falls Sie keinen Bedarf an einem Mietfahrzeug haben, Ihr Auto Ihnen jedoch aufgrund des Unfalls nicht zur Verfügung steht, haben Sie die Möglichkeit, stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung zu beantragen. Die genaue Summe dieser Entschädigung orientiert sich am Typ Ihres Fahrzeugs.

Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, haben Sie das Recht, einen Anwalt Ihres Vertrauens zu engagieren. Die Kosten für diese rechtliche Vertretung sind in der Regel von der Versicherung des Verursachers zu tragen.

Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs übersteigen, besteht dennoch die Möglichkeit, die Reparatur in Ihrer bevorzugten Fachwerkstatt durchführen zu lassen, sofern die voraussichtlichen Reparaturkosten laut Gutachten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % überschreiten und Sie beabsichtigen, das Fahrzeug weiterhin zu nutzen. Entscheiden Sie sich gegen eine Reparatur, steht Ihnen der Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwerts Ihres Fahrzeugs zu. In diesem Fall wird zudem die Mehrwertsteuer, die im Wiederbeschaffungswert enthalten ist, abgezogen, da die Mehrwertsteuer nur in der Höhe erstattet wird, in der sie tatsächlich anfällt. Die genaue Höhe des Mehrwertsteuerabzugs hängt unter anderem vom Alter und Typ des beschädigten Fahrzeugs ab und wird im Gutachten spezifiziert. Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug zu dem Restwert zu verkaufen, der im Gutachten Ihres Sachverständigen festgelegt wurde. Für die Rechtssicherheit ist ein korrekt datierter Kaufvertrag empfehlenswert. Angebote zum Restwert von der Versicherung des Unfallgegners müssen Sie nur dann in Betracht ziehen, wenn Ihnen ein konkretes, zumutbares Angebot vor dem Verkauf Ihres Fahrzeugs vorliegt.

Um den Zahlungsvorgang zu vereinfachen, haben Sie die Möglichkeit, die von Ihrer bevorzugten Werkstatt bereitgestellten Formulare für die „Sicherungsabtretung“ und/oder die „Reparaturkosten-Übernahmeerklärung“ zu nutzen. Bei Vorlage dieser Unterlagen übernimmt die Versicherung die direkte Zahlung der Reparaturkosten an die Werkstatt. Dies erleichtert den Prozess erheblich, da Sie so nicht in die Lage kommen, die Reparaturkosten vorstrecken zu müssen.

Bei einem Unfall, den Sie ganz oder teilweise selbst verschuldet haben, und der Einsatz Ihrer Kaskoversicherung notwendig wird, besteht ein Weisungsrecht Ihrer Versicherung. Es ist wichtig, dass Sie unverzüglich Kontakt zu Ihrer Versicherung aufnehmen. Dennoch bleibt Ihnen das Recht erhalten, eine Werkstatt Ihres Vertrauens für die Reparatur auszuwählen und zu beauftragen.

Die Feststellung eines möglichen Anspruchs auf Wertminderung erfolgt in der Regel durch ein Expertengutachten. Ohne die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen durch Sie könnte Ihnen ein Wertminderungsanspruch entgehen, der sich auf mehrere hundert Euro belaufen kann.

Dem Geschädigten ist es generell möglich, eine Erstattung der Reparaturkosten durch den Unfallverursacher auf Basis eines Sachverständigengutachtens zu wählen (fiktive Abrechnung). Bei dieser Art der Abrechnung wird die Mehrwertsteuer jedoch nicht erstattet.

FAQ

Pflichten beim Unfall

Die erste Pflicht der Unfallbeteiligten ist, unverzüglich anzuhalten, für die Sicherheit des nachfolgenden Verkehrs zu sorgen und die Unfallfolgen zu ermitteln.

Jeder, sowohl Unfallbeteiligte als auch unbeteiligte Passanten, ist zur Leistung von Erster Hilfe verpflichtet.

Man ist verpflichtet, Angaben zur Person und zum Fahrzeug zu machen.

Verhalten am Unfallort

Das Warndreieck sollte mindestens 100 Meter vor der Unfallstelle in Richtung des ankommenden Verkehrs aufgestellt werden, um gut sichtbar zu sein.

Rettungsmaßnahmen sollten erst dann eingeleitet werden, wenn die Unfallstelle abgesichert wurde, um weitere Gefahren zu vermeiden.

Bei der Notfallmeldung hilft das W-Schema: Wer meldet? Wo ist der Unfall? Was ist passiert? Wie viele Verletzte?

Den Beteiligten ist es vorgeschrieben, ihre Beteiligung am Unfall zu bekennen, Name und Anschrift zu nennen, den Führerschein sowie den Fahrzeugschein vorzulegen und die Haftpflichtversicherung zu benennen.

  • Fahrzeugkennzeichen und -typ
  • Namen und Anschriften der Unfallgegner
  • Versicherungsgesellschaft und Policennummer
  • Ort und Zeit des Unfalls
  • Namen und Anschriften der Zeugen

Eine Unfallskizze, Fotos der Unfallstelle aus verschiedenen Perspektiven und ein Unfallprotokoll.

Die Polizei ermittelt zunächst den Halter über das Kennzeichen. Der Zentralruf der Autoversicherer kann weitere Informationen zur Haftpflichtversicherung liefern.

Ein Polizeieinsatz ist erforderlich, wenn Alkohol im Spiel ist, schwere Verkehrsverstöße vorliegen, der Unfallgegner flüchtig ist oder Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung beteiligt sind.

Schwarze Pfeile auf den Leitpfosten weisen den Weg zur nächsten Notrufsäule.

Ein zügiger Arztbesuch ist ratsam, um späteren Einwänden gegenüber den Unfallfolgen vorzubeugen.

Es sollte vermieden werden, direkt am Unfallort Dokumente zu unterzeichnen, insbesondere bei Angeboten von unbekannten Unfallhelfern, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Weitere wichtige Infos

Es ist wichtig, keinen Verkehrsstau zu verursachen. Wenn möglich, sollte das Fahrzeug an den Straßenrand bewegt werden.

Eine Warnleuchte, die auf das Dach des Fahrzeugs gestellt wird, ist nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen vorgeschrieben.

Ein Apotheker kann den Verbandskasten wieder auffüllen und prüfen, ob der Inhalt noch verwendbar ist.

Ein mitfotografierter Zollstock auf der Fahrbahn hilft bei der genauen Auswertung.

Um Schwierigkeiten mit der eigenen Haftpflichtversicherung zu vermeiden, sollte man kein Schuldanerkenntnis abgeben. Die Klärung der Schuldfrage erfolgt im Rahmen der Schadensregulierung.

Ein Einsatz der Polizei ist unabdingbar, wenn Wild am Unfall beteiligt war, gefährliche Substanzen auslaufen oder die Unfallstelle schwer abzusichern ist.

Bei Schäden unter 1500 Euro überprüft die Polizei, ob Verwarn- oder Bußgelder erhoben werden.

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